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um 19.30 Uhr! Neue Treffen 2012: 02.02. 24.05. 23.08. 04.10. 13.12.2012 (5 Treffen im Jahr 2011: 24.02. |
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Moderation: Elenor Heuser-Növer |
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Wir erfüllen alle vorgeschriebenen Richtlinien zur Qualität! |
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Protokoll 1 (8.3.07)(eine doc - Datei, Microsoft Word) Protokoll 3 (16.08.07)(doc-Datei) |
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wie verabredet
und versprochen habe ich am 24.01.07 unseren neuen Qualitätszirkel
angemeldet. Herr .... will ab 1.1.07 nicht mehr die Akupunktur für
Kassenpatienten anbieten; aber das heißt doch nichts dagegen! Bisher sind wir rund 20: Egenolf, Hein, Schulze-Allen, Weider, Heuser-Noever, Kresse, Pohl, Pösche, Kukalla, Wille, Bombeck, Ressel, Bremer, Siemens und mehr Nach viermaligem Treffen pro Jahr haben wir die Fortbildungsauflage erfüllt. Die 25 Stunden von früher stehen nicht mehr im Raume, nur für die, die das Qualitätssiegel von der Forschungsgruppe haben möchten.nach Abschnitt C § 5 (1) 3, 4, 5 der a 2 Teilnehmer mit Genehmigung, b verschiedene Fachrichtungen. c 4 - 5 mal im Jahr, einmal mindestens mit Fällen. Bisherige Treffen: 8.3.07, 31.5.07, 16.8.07, 25.10.07, 28.02.2008, 15.05.2008, 21.08.08, 13.11.08, 05.03.2009, 28.05.2009, 27.8.09, 08.10.09, 26.11.09, 18.2.2010, 15.4.2010, 08.07.2010, 7.10.2010, 02.12.2010, 24.02.2011
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| aus Brief der KVNO vom 21.05.2007: aufgrund
der Vielzahl von Widersprüchen gegen den Beschluss des
Bewertungsausschusses hat sich der Vorstand der Kassenärztlichen
Vereinigung Nordrhein in der Geschäftsführungssitzung am 08.05.2007
erneut mit der Problematik befasst. Der Bewertungsausschuss hatte beschlossen, dass ab dem 01.07.2007 bestimmte Fachgruppen nicht mehr berechtigt sein sollten, die Akupunkturleistungen durchzuführen und abzurechnen. Der Vorstand der KV Nordrhein hat nun entgegen seiner ursprünglichen Beschlussfassung entschieden, dass die Durchführung und Abrechnung von Akupunkturleistungen allen Genehmigungsinhabern zur Verfügung stehen soll. Bei denjenigen Fachgruppen, die jedoch aufgrund des Beschlusses des Bewertungsausschusses von diesen Leistungen ab dem 01.07.2007 aufgrund der Fachfremdheit ausgeschlossen wären, wird als Abrechnungsvoraussetzung das Vorliegen einer Überweisung von einem Arzt derjenigen Fachgruppe vorausgesetzt, die nach dem Beschluss des Bewertungsausschusses zur Durchführung und Abrechnung von Akupunkturleistungen berechtigt ist. Damit sind Sie auch über den 01.07.2007 hinaus weiterhin berechtigt, Akupunkturleistungen nach den GOP 30790 und 30791 EBM durchzuführen und abzurechnen. Sollten sich für Sie noch Rückfragen ergeben, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen P.S.: Diese Zusage wurde bereits wieder Ende Juli 2007 zurück genommen!
Kopie aus der 126. Sitzung - soll gültig sein ab 01.07.2007! Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV Geschäftsführung des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V
(Ich persönlich bin mehr als entsetzt über meine Berufskollegen!!! Jedoch werde ich weiter nach wie vor wie bisher als Ärztin arbeiten. Die KVNO hatte sich ja kollegialer entschieden; aber musste sich dem Diktat der Kassen beugen.) |
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Startseite www.heuser-noever.de
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